Abmahnung Kanzlei Gutsch & Schlegel | Rolling Stones Zunge

Abmahnung
27.01.202237 Mal gelesen
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel verschickt im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services, Inc. eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services, Inc. aus den USA eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Die Bravado International Group Merchandising Services, Inc. ist nach eigenen Angaben ein Unternehmen der Musikbranche und verfügt über Lizenzen diverser Musikbands.

Der Bravado International Group Merchandising Services, Inc. sei nach erteilter Lizenzen der Fa. Musidor B.V. gestattet die „ROLLING STONES ZUNGE“ zu vermarkten und dementsprechend zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten befugt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform „etsy“ Aufkleber zum Kauf angeboten habe und dabei die „ROLLING STONES ZUNGE“ verwendet haben soll.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird eine umfangreiche Unterlassung, Auskunft sowie Vernichtung gefordert. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.