Abmahnung Kanzlei Gutsch & Schlegel | Pink Floyd | Schallplatte

Abmahnung
20.01.202274 Mal gelesen
Die Kanzlei Gutsch & Schlegel verschickt für die Pink Floyd Ltd. erneut eine markenrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg im Auftrag der Pink Floyd Ltd. aus London eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf dem Onlinemarktportal Etsy eine selbstgemalte Schallplatte mit den Portraitfotos und dem Schriftzug von Pink Floyd zum Kauf angeboten haben soll. Das angebotene Produkt sei jedoch weder ein Originalprodukt noch lizenziert.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Gutsch & Schlegel im Auftrag der Pink Floyd Ltd. berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/08/25/abmahnung-der-kanzlei-gutsch-schlegel-pink-floyd-music-ltd/

https://ra-herrle.de/2021/07/22/markenrechtliche-abmahnung-gutsch-schlegel-fuer-pink-floyd-1987-ltd/

https://ra-herrle.de/2020/10/16/kanzlei-gutsch-schlegel-mahnt-urheberrechtsverletzungen-fuer-die-pink-floyd-music-ltd-ab/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie ein Schadensersatz geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.