Abmahnung | Verband des eZigarettenhandels e.V. mahnt erneut ab

Abmahnung
20.12.202131 Mal gelesen
Der Verband des eZigarettenhandels e.V. mahnt erneut verschiedene Verstöße, wie z.B. Verstöße gegen das Werbeverbot im eZigarettenhandel ab.

Es wird darüber berichtet, dass der Verband des eZigarettenhandels e.V. aus Berlin erneut Abmahnungen wegen verschiedener Verstöße, wie z.B. Verstöße gegen das Werbeverbot im eZigarettenhandel verschickt haben soll.

Über den Verband des eZigarettenhandels e.V.:

Der Verband des eZigarettenhandels (kurz: VdeH)  besteht nach eigener Auskunft aus über 100 kleinen und mittelständischen Unternehmen, welche elektrische Zigaretten und Liquids herstellen oder vertreiben. Der Verband wurde am 19.12.2011 gegründet.

Inhalt der Abmahnung:

Die Empfänger der Abmahnung sind eZigarettenhändler. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, gegen das Werbeverbot im eZigarettenhandel und gegen die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) verstoßen zu haben. Zudem sollen die abgemahnten eZigarettenhändler den Informations- und Kennzeichnungspflichten für die von ihnen verkauften Produkte nicht nachgekommen sein. Auch Verstöße gegen die CLP-Verordnung und das Jugendschutzgesetz werden abgemahnt. 

Gemäß § 19 Abs. 2, 3 TabakerzG ist es verboten für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse und in Diensten der Informationsgesellschaft zu werben. Das besagte Werbeverbot wurde erst kürzlich in das TabakerzG hinzugefügt und ist äußerst weitreichend.

 

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Verstoßes gegen die aufgeführten Verstöße,  wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem sollen die abgemahnten eZigarettenhändler die Abmahnkosten in Höhe von 200,00 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.