Abmahnung Cyfire RAe | Knieper Verwaltungs GmbH

Abmahnung
07.12.2021152 Mal gelesen
Die Cyfire RAe verschicken für die Knieper Verwaltungs GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung.

Es wird darüber berichtet, dass die Cyfire Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag der Knieper Verwaltungs GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ein Bild einer Speise im Internet verwendet haben soll, welches Herr Dipl. Ing. Folkert Knieper angefertigt haben soll. Die Fotografie habe Herr Dipl. Ing. Folkert Knieper auf der Internetseite www.marions-kochbuch.de veröffentlicht.

Die Gesellschaft Knieper Verwaltungs GmbH sei die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte der Lichtbilder des Herrn Knieper. Der Verwendung des Bildes im Internet durch den Abgemahnten habe die Knieper Verwaltungs GmbH nicht zugestimmt.

Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Die Knieper Verwaltungs GmbH hat in der Vergangenheit schon häufig Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff aus Hamburg verschicken lassen. In der jetzigen Abmahnung lässt sich die GmbH durch die Cyfire Rechtsanwälte vertreten.

Auf den folgenden Internetseiten wurde bereits über Abmahnungen der Knieper Verwaltungs GmbH berichtet:

https://ra-herrle.de/2021/01/05/urheberrecht-abmahnung-der-albrecht-bischoff-rechtsanwaelte-fuer-die-knieper-verwaltungs-gmbh/

https://ra-herrle.de/2020/12/14/abmahnung-kanzlei-albrecht-bischoff-mahnt-fuer-knieper-verwaltungs-gmbh-urheberrechtsverletzungen-ab/

https://ra-herrle.de/2019/10/08/albrecht-und-bischoff-rechtsanwaelte-knieper-verwaltungs-gmbh/

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird die Beseitigung/Entfernung des Bildes gefordert. Darüber hinaus werden die entstandenen Abmahnkosten sowie ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.