Abmahnung: POPPE RAe mahnen für EMI Partnership Musikverlag GmbH ab

Abmahnung
14.06.202132 Mal gelesen
Die Kanzlei POPPE Rechtsanwälte und Notare mahnt im Auftrag der EMI Partnership Musikverlag GmbH urheberrechtlich ab.

Die Kanzlei POPPE Rechtsanwälte und Notare aus Pinneberg mahnt im Auftrag der EMI Partnership Musikverlag GmbH aus Hamburg, einen YouTuber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem Musiktitel ab.

Inhalt der Abmahnung:

Von der Abmahnung betroffen ist ein YouTuber, welcher in seinem Video einen Musiktitel verwendet hat. Das Video hat der Abgemahnte bereits im Dezember 2014 auf YouTube hochgeladen. Laut Abmahnung der POPPE Rechtsanwälte handelt es sich bei dem Musiktitel "Ain`t Got No, I Got Life" um eine urheberrechtlich geschützte Komposition der EMI Partnership Musikverlag GmbH aus Hamburg. Durch das Verwenden des Musiktitels in einem öffentlichen YouTube Video, habe der abgemahnte YouTuber den Musiktitel auch öffentlich zugänglich gemacht. Laut Abmahnung habe der YouTuber somit eine Urheberrechtsverletzung begangen, da für die Nutzung des streitgegenständlichen Musiktitels keine Lizenz erworben worden sei. 

Weiter wird in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass eine Lizenz zur Nutzung im Ausnahmefall doch bestehen kann, obwohl diese bei der EMI Partnership Musikverlag GmbH nicht hinterlegt sei. Dies sei den "komplexen und vielschichtigen Strukturen und Vertriebswegen im modernen Musikverlagswesen" geschuldet. Der Abgemahnte wird somit aufgefordert eine mögliche Lizenz nachzuweisen.

Etwaige Schadensersatzansprüche werden vorerst seitens der Poppe Rechtsanwälte und Notare nicht geltend gemacht. 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.