Abmahnung von Werder Bremen durch die Kanzlei Becker Haumann Gursky

Abmahnung
01.04.2020110 Mal gelesen
Abmahnung der Becker Haumann Gursky RAe im Auftrag von SV Werder Bremen GmbH & Co. KG wegen Ticket-Weiterverkaufs.

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte aus Dortmund vertreten die Interessen der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG. Derzeit richtet sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des SV Werder Bremen GmbH & Co. KG verkauft haben soll.

Der von der Abmahnung Betroffene hätte die angebotenen Tickets ursprünglich direkt beim SV Werder Bremen gekauft. Beim Kauf von Fußballtickets des SV Werder Bremen akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Die ATGB beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. In den ATGB des SV Werder Bremen sei geregelt, dass die private Weitergabe von Fußballtickets nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sei. Das öffentliche Anbieten bei Auktionen oder im Internet sei verboten. Der Abgemahnte habe gegen die ATGB verstoßen, indem er den Stadionplan umautorisiert genutzt und abgebildet, die ATGB nicht abgebildet und die Tickets öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten habe.

Die Becker Haumann Gursky Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verstöße zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.