Abmahnung von Fortuna Düsseldorf durch Kanzlei Schütz

Abmahnung
01.04.2020119 Mal gelesen
Abmahnung der Schütz RAe im Auftrag des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. wegen Ticket-Weiterverkaufs.

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen des Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. ("Fortuna Düsseldorf"). Sie verschickten kürzlich eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets gerügt wird.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der Betroffene Eintrittskarten zu Spielen des Vereins Fortuna Düsseldorf über eBay bzw. eBay Kleinanzeigen angeboten haben soll. Dies stelle einen Verstoß gegen die vereinseigenen Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) des Fortuna Düsseldorfs dar. Diese verbieten grundsätzlich den Weiterverkauf der Tickets, ein Verkauf auf eBay Kleinanzeigen o. Ä. sei unzulässig.

Wegen dieses Verstoßes fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, die Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.