Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte wegen Produktnachahmung

Abmahnung
14.06.201987 Mal gelesen
Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München im Auftrag der Naketano GmbH wegen Nachahmung von Naketano-Mustern

Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München vertritt die Interessen Naketano GmbH durchgesetzt werden sollen. In ihrem Namen verschickten sie bereits vor einigen Wochen eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung:

https://www.ra-herrle.de/lorenz-seidler-gossel-naketano/

In einer aktuellen Abmahnung richten sich die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte an einen Online-Händler, der über seinen Shop Nachahmungen von Naketano-Jacken und -Hoodies verkauft haben soll. Der Betroffene  soll Textilien mit den Naketano-Mustern

  • F. for Freedom
  • Jan Mopila
  • Reorder
  • Madame U. B.
  • Hüter der P. und
  • Lennox

angeboten haben. Zu allen behaupteten Verletzungshandlungen werden nach einer kurzen Gegenüberstellung des angeblichen Verletzerprodukts und des Naketano-Musters zunächst Angaben zum Designer, zum Datum der erstmaligen Veröffentlichung und zum Umsatz gemacht. Weiter wird – soweit vorhanden – das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster benannt, aus dem neben dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz ebenfalls Schutz für die angeblich verletzten Muster beansprucht wird. Es folgt eine Merkmalsanalyse, um die wettbewerbliche Eigenart darzustellen. Die behaupteten Ansprüche machen Lorenz Seidler Gossel aus §§ 8, 3, 4 Nr. 3a und 3b, 4 Nr. 4, 5 II und Ziffer 13 zu Anhang 3 III UWG und Art 89 I, 85 I, 19 I, 10, 12 GGM iVm. §§ 42 I, II, 43, 46 DesignG.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zum sofortigen Verkaufsstopp, Rückruf der streitgegenständlichen Produkte und Auskunft über den Verkauf un Lieferant bzw. Hersteller aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.