Preu Bohlig & Partner wegen der Marke "Burmester"

Abmahnung
23.05.201958 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Hauptsitz München) im Auftrag der Burmester Audiosysteme GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke "Burmester".

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner aus München vertritt die Interessen der Burmester Audiosysteme GmbH. Diese ist Herstellerin von Audiosystemen, unter anderem für Autos und Inhaberin der Rechte an den eingetragenen Marken "Burmester". Vor kurzer Zeit verschickte die Kanzlei Preu Bohlig & Partner eine Abmahnung in ihrem Namen wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe in einem Verkaufsangebot auf Ebay die Bezeichnung "Burmester" benutzt, ohne dass es sich bei den angebotenen Waren um Produkte gehandelt habe, welche von der Burmester Audiosysteme GmbH weder selbst noch mit ihrer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind. Hier läge nach Ansicht der Kanzlei Preu Bohlig & Partner eine Markenrechtsverletzung.

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.