Abmahnung des VGU – Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. | Zusatz: „Versichert“

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
09.04.2019166 Mal gelesen
Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten bzw. solchen Eigenschaften, die dem Käufer bereits per Gesetz zustehen, ist wettbewerbswidrig - Abmahnungen lassen oft nicht lange auf sich warten. Gerne unterstützen wir Sie bei erhaltener Abmahnung und der rechtskonformen Angebotsgestaltung.

Die Abmahner

Der Verein VGU - Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. wurde 1885 gegründet und vertritt seitdem Mitglieder unterschiedlicher Branchen. Das oberste Ziel des Vereins ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Abbau von Missbräuchen im Wettbewerb.

Der Verein spricht die aktuelle Abmahnung selbstständig aus.

Der Vorwurf

Es wird ein Angebot auf der Handelsplattform Ebay abgemahnt, da dieses zu einer Irreführung der Käufer führen kann. Das Angebot wirbt mit "DHL Paket versichert", sodass der Käufer einen Vorteil erahnen könnten, den dieser nur bei Inanspruchnahme dieses Angebots erhalten würde. Diese Irreführung nach §§ 3, 5 UWG ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung der Unternehmen nach §§ 474, 447 BGB.

Forderung

Das Verhalten soll eingestellt werden, sodass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Zudem sollen die Anwaltskosten in Höhe von 208,25 ? durch den Abgemahnten getragen werden. 

Unsere Einschätzung

Nach § 474 Abs. 2 S. 2 BGB i.V.m. § 447 BGB müssen Unternehmer des Fernabsatzgeschäftes das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung einer Ware übernehmen. Nach § 475 Abs. 1 BGB ist diese Verpflichtung unabdingbar, sodass dem Käufer bereits nach der gesetzlichen Lage ein versicherter Versand zusteht.

Unser Rat

Achten Sie bei der Bewerbung Ihrer Produkte also unbedingt auf die Einhaltung der Marktverhaltensregeln. Ein Verstoß gegen solche können durch Abmahnungen sanktioniert werden, die zumeist mit Kosten und Aufwand verbunden sind.

Gerne beraten wir Sie über die rechtlichen Regeln und unterstützen Sie im Falle einer Abmahnung. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die ungeprüfte Unterlassungserklärung ohne vorher mit einem fachkundigen Rechtsanwalt gesprochen zu haben. Sprechen Sie uns an und wir übernehmen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)