Abmahnung der VSM Deutschland GmbH durch Marquardt Rechtsanwälte | Garantie-Bedingungen im Online-Handel

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
22.03.2019118 Mal gelesen
Sie sind Online-Händler und bieten Produkte an, bei denen eine Hersteller-Garantie besteht? Dann müssen Sie mögliche Kunden vollumfänglich aufklären - sonst drohen Abmahnungen. Wie das geht, erklären wir Ihnen gerne.

Die Abmahner

VMS Deutschland GmbH hat sich in Karlsruhe (An der RaumFabrik 34, 76227 Karlsruhe) niedergelassen und vertreibt die Marken Singer, Husqvarna Viking und Pfaff.

Die aktuelle Abmahnung wird durch die Rechtsanwälte Marquardt ausgesprochen.

Der Vorwurf

Vorliegend wird ein Wettbewerbsverstoß gerügt, der sich aus einer nicht ausreichenden Darlegung von Garantiebedingungen auf der Internetplattform Ebay ergibt. Ein Verkäufer hat sein Angebot auf ebay nur unzureichend mit den Garantiebedingungen des Herstellers versehen, sodass ein Verstoß nach § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB vorliegt.

Die Forderung

Es wird einerseits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und andererseits die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 1.531,90 ? (Gegenstandswert: 22.500 ?) gefordert.

Unsere Einschätzung

Händler sind in der Tat grundsätzlich dazu verpflichtet, vollumfänglich über die Herstellergarantie zu informieren. Bietet ein Hersteller eine Garantie für sein hergestelltes Produkt an, so muss der Händler seine Kunden darüber aufklären (§ 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB).

Tut der Händler dies nicht, begeht er einen Wettbewerbsverstoß, der durchaus abmahnfähig ist.

Unser Rat

Informieren Sie Ihre Kunden vollumfänglich über die Herstellergarantie, indem Sie die Garantiebedingungen aufzeigen oder zumindest einen Link, der auf die Seite des Herstellers verweist, bereitstellen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Prüfung durch bzw. Rücksprache mit uns, da zumeist eine Modifizierung notwendig ist.

Handeln Sie zudem möglichst schnell (innerhalb der Frist!), indem Sie uns unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung kontaktieren. Sprechen Sie uns hierzu einfach über unsere Homepage oder telefonisch an!

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)