Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel wegen der Marke "Brave New Word"

Abmahnung
01.03.2019677 Mal gelesen
Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München im Auftrag der Naketano GmbH wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke "Brave New Word"

Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München verschicken aktuell Abmahnungen, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Naketano GmbH durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der eingetragenen Marke "Brave New Word". Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Produkte im Bereich Textilien zum Verkauf angeboten und diese mit "Brave New Word" bezeichnet zu haben. Zudem handelt es sich bei den angebotenen Produkten nach Ansicht der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte um Nachahmungen der von der Naketano GmbH entwickelten Produkte. Diese Verhaltensweisen stellen nach Ansicht der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Verstöße gegen das Markenrecht dar.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung und zur Vernichtung der betreffenden Produkte aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Empfehlung:

Sollten sie von einer Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 30 53 718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.