Abmahnung der geseo GmbH wegen urheberrechtlich geschützter Fotografie

Abmahnung
05.06.2018212 Mal gelesen
Abmahnung der geseo GmbH aus Sundern wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Fotografien auf eBay

Die geseo GmbH verschickt Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen unzulässiger Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien auf der Verkaufsplattform eBay. Die geseo GmbH tritt selbst als Betreiber eines Online-Handels für Sammlermünzen in Erscheinung. Der der Abmahnung zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos im Rahmen in eines Verkaufsangebots benutzt wurden, ohne dass hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 Abs. 1, 31 UrhG beim Benutzer lagen. Geltend gemacht werden daher nach Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche. Eine Vorformulierte Unterlassungsverpflichtungs-Erklärung ist der Abmahnung zur Unterzeichnung beigefügt.

Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich der beigefügten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich langfristig
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.