Warner Bros. lässt Film The Conjuring 2 durch Waldorf Frommer schützen

Abmahnung
09.02.201845 Mal gelesen
Die Digitalisierung verändert unseren Alltag immer mehr. So hat sich auch die ursprüngliche Form der Raubkopie moderniesiert und in Form von illegalen Downloads und Streaming-Angeboten digitalisiert und weiterentwickelt.

Die Digitalisierung verändert unseren Alltag immer mehr. So hat sich auch die ursprüngliche Form der Raubkopie moderniesiert und in Form von illegalen Downloads und Streaming-Angeboten digitalisiert. Die Betreiber und Nutzer dieses Filesharings beeinträchtigen durch die illegale Verbreitung und Vervielfältigung die urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechte nach §§ 15 ff. UrhG an Werken im Sinne des § 2 I UrhG. Auch der 2013 veröffentlichte Film The Conjuring 2 von Warner Bros. wurde ohne Zustimmung von Warner Bros. in den Verkehr gebracht und auf einer Filesharing-Plattform kostenlos angeboten, was eine wesentliche Beeinträchtigung der geschützten wirtschaftlichen Interessen der Produktionsfirmen darstellt, mithin eine klare Urheberrechtsverletzung. Jedoch erfüllt nicht nur das Betreiben des Filesharings den Tatbestand des § 97 UrhG, denn in der Nutzung bzw. dementsprechend in der Inanspruchnahme des Filesharings liegt ebenso eine Verletzung der Verwertungsrechte. Um sich vor solchen Beeinträchtigungen zu schützen suchen Unternehmen aus der Medienbranche wie Warner Bros. Rechtsschutz bei Rechtsanwaltskanzleien wie der Münchener Sozietät Waldorf Frommer, die die Rechte ihrer Mandanten mittels Klagen und Abmahnungen versuchen durchzusetzen.

Warum mahnt Waldorf Frommer mich ab?

Waldorf Frommer ermittelt den Anschlussinhaber der IP-Adresse von welcher eine rechtsverletzende Handlung ausging und vermutet hinter dem Anschlussinhaber den Verantwortlichen für die Störung. Darin ist die Willkür der Anschuldigung von Waldorf Frommer zu erkennen, denn jeder Nutzer dieses Anschlusses könnte die Verletzung der wirtschaftlichen Interessen des Urhebers zu verschulden haben. Von daher werden Sie aufgrund einer bloßen Vermutung Empfänger eine Abmahnung durch Waldorf Frommer die keine konkreten Beweise als Grundlage hat, denn in den wenigsten Fällen greift lediglich der Anschlussinhaber auf die ermittelte IP-Adresse zu. Dies hat jedoch auch zur Folge, dass man gegen die Forderungen aus der Abmahnung von Waldorf Frommer regelmäßig vorgehen kann.

Was hat eine Abmahnung von Waldorf Frommer für mich zur Folge?

Waldorf Frommer stellt mit der Abmahnung regelmäßig zwei Forderungen. Einerseits Fordert Waldorf Frommer Schadenersatz aus § 97 II 1 UrhG als Restitution für den entgangenen wirtschaftlichen Gewinn durch die illegale Verbreitung und Vervielfältigung des Werkes in Höhe mehrerer hundert Euro. Zum anderen fordert Waldorf Frommer vom Empfänger der Abmahnung, ob tatsächlicher Störer oder lediglich Anschlussinhaber, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen um präventiv eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, bzw. den Empfänger bei einem ähnlich sich wiederholenden Sachverhalt aus dieser Unterwerfungserklärung in Anspruch zu nehmen. Davon diese zu unterschreiben und mithin einzuwilligen ist dringendst abzuraten, da Waldorf Frommer eine unterschriebene Unterlassungserklärung gegen den Empfänger wertet und dies als Beweis für die Störereigenschaft auslegt, folglich als Schuldeingeständnis.

Aufgrund dieser bloßen Vermutungslage der abmahnenden Kanzlei Waldorf Frommer ist es durchaus möglich gegen die Forderungen vorzugehen und die Schadenersatzforderung deutlich zu senken oder mit juristischer Expertise sämtliche Forderungen zu umgehen.

Weitere von Waldorf Frommer abgemahnte Werke

  • Wonder Woman - abgemahnt durch Waldorf Frommer
  • The Foreigner - Abmahnung durch Waldorf Frommer
  • Kong: Skull Island - von Waldorf Frommer abgemahnt
  • Modern Family - Abmahnung durch Waldorf Fromme
     

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung durch Waldorf Frommer zu The Conjuring 2?

  1. Zahlen Sie nicht umgehend an Waldorf Frommer
  2. Unterschreiben Sie nichts
  3. Nehmen sie nicht selbst Kontakt mit Waldorf Frommer auf
  4. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de raten Ihnen die Ruhe zu bewahren, aber die Abmahnung auch nicht zu ignorieren. Denn mit der Abmahnung verfolgt Waldorf Frommer zunächst die Absicht den Empfänger zu verunsichern und spekuliert auf sofortiges Nachkommen der gestellten Forderungen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, wonach unsere routinierten Anwälte Ihren Sachverhalt analysieren und einschätzen mit welchen Chancen, Kosten und möglichen Konsequenzen Sie rechnen können. Wir stehen Ihnen mit unserem Rat telefonisch sowie auf unserer Homepage bei.