Abmahnung MissionDirect UG wegen des Vorwurfs des gewerblichen Handelns auf eBay

12.09.201759 Mal gelesen

Uns liegt aktuell eine Abmahnung der MissionDirect UG vor, die durch den Rechtsanwalt Herrn Lutz Schroeder ausgesprochen wurde. Gegenstand der Abmahnung sind Verkaufsaktivitäten unseres Mandanten auf der Plattform eBay.

Es wird gegen unseren Mandanten der Vorwurf erhoben, gewerblicher Verkäufer auf eBay zu sein, obwohl privates Handeln vorgegeben wird. Es sollen hierbei nicht die nötigen Informationspflichten eingehalten werden, wie die Belehrung über das Widerrufsrecht, Streitschlichtungsplattform, Mängelhaftungsrecht etc.

Die Missiondirect UG fordert deswegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Kostenerstattung für Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 612,80 ?.

Bin ich gewerblicher Verkäufer?

Ab wann ein gewerbliches Handeln vorliegt beurteilt sich anhand einer Gesamtbetrachtung im Einzelfall. Die Rechtsprechung hat hierzu verschiedene Kriterien aufgestellt.

Diese sind u.a. die Anzahl der gleichartigen angebotenen Produkte, die Art der angebotenen Waren sowie die Verkäufe innerhalb eines Jahreszeitraumes. Für den juristischen Laien wird es jedenfalls schwer sein, eine eindeutige Einstufung vorzunehmen. Daher sollte bei Tätigkeit als Onlinehändler bereits im Vorfeld durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, ob es sich bei der Tätigkeit bereits um gewerbliches Handeln handelt. Hierdurch können Abmahnungen der vorliegenden Art vermieden werden.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Zudem sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es gilt, weiteren Schaden abzuwenden, regelmäßig können auch geforderte Kosten reduziert werden. Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht abgeben.

Worauf muss ich als gewerblicher Händler achten?

Von besonderer Wichtigkeit ist es, dass nach Abgabe der Unterlassungserklärung die Verstöße auch abgestellt werden, wenn weiterverkauft werden soll. D.h. es müssen abmahnsichere Rechtstexte hinterlegt werden, so dass es nicht zu weiteren Abmahnungen oder vor allen Dingen zu Vertragsstrafen kommt. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren. In der Regel wird dann eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen ergehen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre. Sofern bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wurde, gilt es sich taktisch klug zu verhalten und bei Aussichtlosigkeit auch die  entsprechende prozessuale Maßnahmen zu treffen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Wie verhalte ich mich richtig?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kann mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.