Im Juli dieses Jahres lief der Kriegsfilm "Dunkirk" in den deutschen Kinos an und ist bereits Gegenstand einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. Der Abgemahnte soll den Film, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt, auf einer Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Hierbei lautet der Vorwurf an den Abgemahnte, die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte nicht eingeholt zu haben und somit gegen §§ 16, 19a UrhG verstoßen zu haben.
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Großkanzlei mit Sitz in München und vertritt viele namhafte Unternehmen der Film- und Musikbranche wegen Urheberrechtsverstößen. Zu den Mandanten gehört unter anderen auch die Warner Bros. Entertainment GmbH. Entsprechend viele Treffer erhält man, wenn man die Kanzlei Waldorf Frommer googelt.
Sie sind mit Ihrer Abmahnung also nicht allein. Einige Kanzleien bieten Ihnen die Möglichkeit diese zu beauftragen und die Verteidigung gegen die Abmahnung zu übernehmen. Grundsätzlich ist es auch sinnvoll, sich Rechtsrat einzuholen. Mit Experten auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts können Sie sich optimal gegen die Abmahnung verteidigen.
Vor allem in Bezug auf den geforderten Zahlbetrag von 915,00 EUR und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bieten sich für einen Rechtsanwalt Möglichkeiten für Sie zu einem bessren Ergebnis zu kommen. So kann beispielsweise ein Vergleichsbetrag ausgehandelt oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg für die Verteidigung gegen eine Abmahnung kontaktieren. Nutzen Sie das Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs als ersten Schritt zur erfolgreichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Senden Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax zu. Wir melden uns bei Ihnen und entwickeln eine individuelle Lösung für Sie.
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