Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK e.V.)

Abmahnung
31.05.201787 Mal gelesen
Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“ (kurz: VDAK e.V.), ansässig in Recklinghausen, mahnt zur Zeit im erheblichen Umfang Onlinehändler wegen Wettbewerbsverstößen im Fernabsatz ab. Betroffen sind verschiedene Sortimente sowie verschiedene Verkaufsplattformen.

Wer ist der VDAK e.V. ?

Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. bezeichnet sich dabei als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und zur Bekämpfung unlauterer Praktiken im Wirtschaftsleben.

Was mahnt der DVAK e.V. ab ?

Der VDAK e.V. kapriziert sich auf die Abmahnung von Werbung mit Garantien, d.h. mit der Werbung für Händler- und/oder Hersteller-Garantien ohne nähere Erläuterung der Garantiebedingungen.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zudem seitens des VDAK e.V. die Erstattung einer Kostenpauschale i.H.v. 142,80 EUR gefordert.


Abmahnung des VDAK e.V. erhalten ? Empfehlung !

Trotz dieser verhältnismäßig geringen Kostenforderung der Gegenseite sollten sich Betroffene einer Abmahnung des VDAK e.V. über das eigentliche Risiko der Abamhnung bewußt sein. Denn im Falle der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung drohen im Falle der Zuwiderhandlung drohen Vertragsstrafenforderungen. Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiter unterhaltene Angebote sollten somit rechtlich einwandfrei sein, was je nach Verkaufsplattform verschiedene Anstrengungen erfordert.

Eine Abmahnung des VDAK e.V.  sollten Sie daher keineswegs ignorieren und die vom Abmahner gesetzte Frist einhalten. Wird auf die Abmahnung zu spät reagiert, drohen einstweilige Verfügung und/oder Hauptsacheklage mit weitaus höherer Kostenbelastung.

Lassen Sie sich beraten.

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