Privatverkauf auf eBay - Abmahnung durch Herrn Stephan Schmitz

Abmahnung
03.05.2017 66 Mal gelesen
Im Auftrag von Herrn Stephan Schmitz sprechen die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus. Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Mit der Abmahnung wird mitgeteilt, Herr Stephan Schmitz biete im Wege des Fernabsatzhandels über das Internet Waren aus dem Bereich Heizung und Sanitär sowie entsprechendes Werkzeug gegenüber Verbrauchern zum Kauf an. Der Abgemahnte halte über die Verkaufsplattform eBay Verbrauchern ebenfalls Angebote über gleichartige Waren vor.

Der Abgemahnte habe seine Angebote dabei allerdings zu Unrecht als "privat" gekennzeichnet, da keine Zweifel an der tatsächlichen Gewerblichkeit seiner Angebote bestehen würden. Auf diese Art und Weise würde sich der Abgemahnte erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch verschaffen, dass er über die tatsächliche Gewerblichkeit seiner Angebote täusche und den Kundenkreis von Vebrauchern nicht wie gesetzlich vorgeschrieben über ihre Rechte informiere.

Insbesondere wird eine

fehlende Widerrufsbelehrung,

eine fehlende Anbieterkennzeichnung

sowie ein unzulässiger Gewährleistungsausschluss gerügt.

Abmahnung durch Stephan Schmitz - Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert, welche nach einem Gegenstandswert von 40.000,- EUR berechnet werden.

Abmahnung durch Stephan Schmitz - Was nun ?

Betroffenen empfehlen wir dringend, die Abmahnung des Herrn Stephan Schmitz nicht zu ignorieren. Im Falle des Verstreichenlassens von Fristen drohen einstweilige Verfügungen/Klageverfahren.

Unser Tip: Handeln Sie besonnen. Gerade im Fall der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte 1.) deren Inhalt genau überlegt sein und 2.) künftiges Verhalten sorgfältig darauf ausgerichtet sein, um Vertragsstrafen zu vermeiden.  

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