Crossing Linese Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten ?

Crossing Linese  Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten ?
10.12.2014204 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte versendet Abmahnung bezüglich des Filesharings der TV-Serie der Rechteinhaberin Tandem Communications GmbH. Gefordert wird für das angebliche Filesharing einer TV-Folge die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 519,00 EUR.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälten für die TV Serie Crossing Lines erhalten haben:

Einen Abmahnung darf niemals ignoriert werden!

Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer hofft, dass das Ganze schon "im Sande verläuft", bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion kann das vermieden werden!

Keine übereilte Zahlung des geltend gemachten Forderungsbetrag!!!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:

Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung überprüfen lassen!

Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein LEBEN lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter

030 206 494 05

oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu:

 berlin@shrecht.de

 Wir helfen Ihnen gern!!!

Ihre Rechtsanwältin Katharina Scharfenberg