Abmahnung Daniel Sebastian: Beatport Electro House Top100 (February 14) im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Abmahnung
20.06.2014444 Mal gelesen
Sind auch Sie Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung vom Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen der Musikdatei "Beatport Electro House top 100 (February 14)" geworden und fragen sich nun wie Sie sich am besten verhalten sollten?

Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Eine Menge Internetnutzer stellen sich diese obige Frage. Sie erhalten als Anschlussinhaber ein Abmahnschreiben, in denen ihnen vorgeworfen wird, ein urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Internettauschbörse (p2p) unerlaubt zur Verfügung gestellt zu haben. Berichten zufolge werden folgende Tonaufnahmen der Musikdatei Beatport Electro House Top100 (February 14) zur zeit abgemahnt:

"Dimitri Vegas & Like Mike vs DVBBS & Borgeous - Stampede"
"Hardwell feat. Matthew Koma - Dare You"
"Martin Garrix & Jay Hardway - Wizard"
"Martin Garrix - Animals"
"NEVRO & Ivan Gough ft Beverley Knight - Not Taking this No More"
"R3hab & NERVO & Ummet Ozcan - Revolution"
"Sander Van Doorn - Neon".

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatzzu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung 1600,00?  sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. 

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich einzelne Musiktitel oft auf anderen Tonträgern wie Samplern und Compilations wie z. B. "Bravo Hits" oder sogenannten "German Top 100 Single Charts" Containern befinden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es für ein konkretes Musikstück mehrere Rechteinhaber gibt, wobei jeder einzelne dasselbe Werk durch mehrere Kanzleien abmahnen lassen kann. Es besteht von daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12