Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Diana–Eine Legende erzählt nie die ganze Wahrheit"

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Diana–Eine Legende erzählt nie die ganze Wahrheit"
29.05.2014227 Mal gelesen
Momentan verschicken die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Diana – Eine Legende erzählt nie die ganze Wahrheit“.

Der Anschlussinhaber soll mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern das Drama "Diana - Eine Legende erzählt nie die ganze Wahrheit" zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht haben.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessene Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag, der Anwalts- und Schadensersatzkosten beinhaltet,zu zahlen.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren.

Als Erstes sollten Sie sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, besteht die Gefahr, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt kann für Sie die geltend gemachten Forderungen überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er ermitteln, ob und inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben; jedoch in keinem Fall die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung kann Klauseln enthalten, die Sie unangemessen benachteiligen, wie zum Beispiel die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren. Aufgrund dessen raten wir Ihnen dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Anwalt abfassen zu lassen. Dieser sollte darauf achten, dass die Erklärung nur die wesentlichen Punkte umfasst und für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Die Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet, sollten nicht verwendet werden. Diese sind häufig von juristischen Laien verfasst, sodass es sein kann, dass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Außerdem ist die Verhinderung einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung möglich.

Falls auch Sie von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung des Films "Diana - Eine Legende erzählt nie die ganze Wahrheit" abgemahnt wurden, sollten Sie unser Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Unter der Telefonnummer: 030965 35 855 bieten wir Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!