Saints Row IV wird durch rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH abgemahnt

Saints Row IV  wird durch rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH abgemahnt
21.02.2014331 Mal gelesen
rka Rechtsanwälte mahnen für die Koch Media GmbH (Österreich) die geschütze PC-Software Saints Row IV ab. Es wird gefordert, dass die Agemahnten eine sogenannte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 800,00 EUR zahlen. Erfahren Sie mehr...

Die Rechtsanwälte der Kanzlei rka aus Hamburg mahnen das PC-Spiel Saints Row IV ab. Die Kanzlei wurde von der Rechteinhaberin Koch Media GmbH (Österreich) beauftragt von den Abgemahnten den pauschlen Forderungsbetrag in Höhe von 800,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu fordern.

Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in "Zeitnot" oder aus "Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die Frist!

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe!

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