Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C Rechtsanwälte) spricht derzeit eine Vielzahl von urheberrechtlichen Abmahnungen aus.
Soweit nichts Neues.
Die Besonderheit der zahlreichen Abmahnungen die uns in den letzten zwei Tagen zugegangen sind liegt jedoch darin, dass entgegen den bisherigen urheberrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen nicht Nutzer von sog. Tauschbörsen mit derartigen Abmahnungen bedacht werden.
Vielmehr lässt die Firma The Archive AG durch die Kanzlei Urmann + Collegen beanstanden, dass der Empfänger der Abmahnung auf dem Erotikportal redtube.com einen Film gestreamt haben soll. Beanstandet wird somit das reine Betrachten eines Films der „Erwachsenenunterhaltung“ auf einer Internetseite.
Beim Streamen des streitgegenständlichen Werkes würde hierbei eine technisch notwendige Zwischenspeicherung und somit eine Vervielfältigung gem. § 16 UrhG stattfinden, die ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zustehe, so die Firma The Archive AG in ihrer Abmahnung.
Eine ausführliche Zusammenfassung einer exemplarischen Abmahnung sowie eine Einschätzung der Rechtslage in Bezug auf eine solche Streaming-Abmahnung haben wir unter
http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/abmahnung-streaming.html
zur Verfügung gestellt.
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