Abmahnung der Fa. Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG durch awpr Apel Weber & Partner Rechtsanwälte wg. Markenverletzung der Bezeichnung "Rebella"

Abmahnung der Fa. Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG durch awpr Apel Weber & Partner Rechtsanwälte wg. Markenverletzung der Bezeichnung "Rebella"
04.12.2013552 Mal gelesen
Die Kanzlei awpr Apel Weber & Partner Rechtsanwälte mahnt mit Schreiben vom 21.11.2013 für die Fa. Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG einen Händler bei DaWanda wegen markenmäßiger Verwendung der Bezeichnung „Rebella“ ab.

Bei der markenrechtlichen Abmahnung geht es darum, dass ein unter Verwendung von Materialien der Fa. Rebella selbst hergestelltes Produkt mit der Bezeichnung "Rebella" angeboten wird, so dass nach Auffassung des Rechteinhabers eine Markenverletzung gegeben ist.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 10.000 ?, mithin 745,40 ?.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Fa. Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG erhalten haben sollten, stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite.

Übersenden Sie mir Ihre Abmahnung gern für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung des Falles.

Vorerst empfehle ich,

  • nicht die geforderte Erklärung abzugeben und auch keine Zahlung zu leisten,
     
  • ohne vorherige Rücksprache mit einem auf markenrechtliche Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen, um möglicherweise in Verhandlungen einzutreten,
     
  • innerhalb der gesetzten Fristen auf jeden Fall zu reagieren, anderenfalls ist mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen, welches weitere Kosten auslöst.

Weitere Informationen zu markenrechtlichen Abmahnungen erhalten Sie auf meinen Internetseiten unter  http://www.harzheim.eu/abmahnung-erhalten/abmahnung-markenrecht/