Abmahnung Karsten Fenner, fantastic-movieworld, durch CSR Rechtsanwälte

Abmahnung
24.06.2013 556 Mal gelesen
Karsten Fenner mahnt über die ursprünglich für urheberrechtliche Massenabmahnungen bekannten C-S-R Rechtsanwälte Privatverkäufer bei eBay ab. Abmahngrund sind behauptete Wettbewerbsverstöße wegen eines angeblich gewerblichen Handelns.

Uns gehen heute, 24.06.2013, mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu, die Karsten Fenner, handelnd unter der Bezeichnung fantastic-movieworld, aus Schnaittenbach, durch Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop von der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen, gegenüber Privatverkäufern auf der Internethandelsplattform eBay hat aussprechen lassen.

Abmahner Karsten Fenner lässt dem Empfängern seiner Abmahnungen vorwerfen, dass Angebote von Filmen / DVDs als „privat“ bezeichnet worden seien, „wobei keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote“ bestünden, so Rechtsanwalt Schmietenknop in den Abmahnungen weiter.

Bei den Abmahnungen handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe, die nur marginal an den jeweiligen Empfänger angepasst worden sind.

Dem Empfänger der Abmahnung wird dabei jeweils vorgeworfen, entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht über die Identität zu informieren oder die Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren.

Anschließend sollen die Empfänger der Abmahnungen unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten des Herrn Karsten Fenner abgeben. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR an die C-S-R Rechtsanwälte erstattet werden.

Aber auch losgelöst von den heute bekannt gewordenen Abmahnungen haben wir schon in der Vergangenheit zahlreiche Informationen über die Abmahnpraktiken des Karsten Fenner bzw. seines Rechtsanwalts Schmietenknop erlangt.

Hierüber sowie auch über Neuigkeiten berichten wir fortlaufend auf unserer Internetseite

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-karsten-fenner-fantastic-movieworld-de.html

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Karsten Fenner, Schnaittenbach, handelnd unter fantastic-movieworld.de, erhalten haben, raten wir Ihnen dringend an, die Forderungen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach kritisch zu hinterfragen.

In den uns vorliegenden Fällen konnten wir jedenfalls nicht empfehlen, die der Abmahnung beiliegende vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne Änderungen zu Gunsten des Karsten Fenner abzugeben.

Da solche strafbewehrten Unterlassungserklärungen zudem zeitlich uneingeschränkt (lebenslänglich) gelten und ein Verstoß dagegen zu empfindlich hohen Vertragsstrafenforderungen führen kann, sollten Sie als Betroffene/r dringend im Vorfeld wissen, welche Alternativen bestehen, um die Abmahnung von Karsten Fenner so günstig und risikoarm wie möglich aus der Welt zu schaffen.

Gern können Sie uns bei weiteren Fragen unverbindlich kontaktieren oder von Ihren Erfahrungen mit den Abmahnungen des Karsten Fenner berichten.

Um die Berechtigung der Abmahnungen von Herrn Karsten Fenner weiter überprüfen zu können, bieten wir jedem Abmahnten ebenfalls an, uns die Abmahnung einmal unverbindlich zu übermitteln.

Als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz stehen wir Ihnen natürlich auch gern für Rückfragen zur Verfügung.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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