Abmahnung Filesharing – „Anti-Abzock-Gesetz“ für den Sommer geplant – Was ändert sich jetzt für Betroffene? Wichtige Informationen!

Abmahnung
02.02.2013441 Mal gelesen
Seit Anfang der Woche wird in der Presse über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung berichtet. Demnach sollen die Kosten für Abmahnungen wegen Filesharing deutlich gesenkt werden. Was bedeutet das für Betroffene jetzt?

Nach übereinstimmenden Berichten sollen "überteuerten" Abmahnungen wegen Filesharing durch das geplante Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. So soll der Regelstreitwert auf 1.000 ? festgesetzt werden. Dies hätte zur Folge, dass die ggfls. erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten auf 155,30 ? "gedeckelt" würden. Ziel dieses Entwurfs ist es, Abmahnungen, die derzeit häufig mit Forderungen von über 1.200? verbunden sind, deutlich "günstiger" zu gestalten. Die Höhe der Forderungen wird nämlich im wesentlichen durch die Höhe der Rechtsanwaltskosten bestimmt, die nach den von der Rechtsprechung derzeit angenommen Streitwerten bei  über 1.000 ? liegen können.

Die Nachricht wird von Betroffenen selbstverständlich mit großer Freude und Hoffnung aufgenommen und es ist zu erwarten, dass der "Abmahnwahn" dadurch deutlich eingeschränkt wird.

Allerdings muss an dieser Stelle auf einen wichtigen Punkt hingewiesen werden:

Das Gesetz ist (noch) nicht verabschiedet! Das bedeutet, dass Abmahnungen wegen Filesharing nach der derzeitigen Gesetzeslage zu beurteilen sind und für diese gelten z.B. die hohen Streitwerte noch!

Ein weiterer wichtiger Punkt: Es ist m.E. auch nicht davon auszugehen, dass die Gesetzesänderung eine "Rückwirkung" entfaltet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass alle Abmahnungen, die vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes ausgesprochen wurden, nach der rechtlichen Lage zu beurteilen sind, die zum Zeitpunkt des Erhalts galt.