Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Celebrate Records GmbH - Musikwerk Rockstroh - Wolke 7

Abmahnung
09.06.2011466 Mal gelesen
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg mahnen zur Zeit im Namen der Firma Celebrate Records GmbH, Stollberg wegen angeblicher unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks im April 2011 ab.

Es geht in der Abmahnung um das Musikwerk "Rockstroh - Wolke 7".

Gefordert wird von FAREDS die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und 450,00 Euro pauschal berechneten Schadensersatzes.

Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung sollten Sie nicht unterschätzen und die Abmahnung in den Papierkorb werfen.

In den meisten Fällen sollten Sie aber nicht voreilig die geforderte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Derartige Erklärung könnten langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung und unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filesharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de