Hilfe bei Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Geto Gold Musikverlag GbR - "Die Atzen mit Nena - Strobo Pop"

Abmahnung
16.05.20111003 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Geto Gold Musikverlag GbR - Tipps zur richtigen Vorgehensweise

Aktuell beobachten wir Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Geto Gold Musikverlag GbR wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen. Konkret betroffen ist der Titel

"Die Atzen mit Nena - Strobo Pop".

Der Vorwurf: in einem Filesharing-Netzwerk sei die streitgegenständliche Datei über den Internetanschluss der Betroffenen unerlaubt zum Download angeboten worden sein.

Die FAREDS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450 innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist.

Auf ein entsprechendes Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollten Sie umgehend reagieren. Von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderungen raten wir dringend ab. Bei der vorformulierten Unterlassungserklärung handelt es sich nach unserer Rechtsauffassung um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und insbesondere finanziellen Konsequenzen sind für juristische Laien häufig nur schwer absehbar. Auch erscheinen die geforderten Summen oftmals überzogen. Nach unseren Erfahrungen lassen sich in den meisten Fällen in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie umgehend reagieren. Gerne stehen wir Ihnen dabei mit unserer umfangreichen Erfahrung auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen zur Seite.

 

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