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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.05.1987, Az.: BVerwG 1 C 32/84

Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Wohnsitzverlegung; Fortsetzungsfeststellungsklage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.05.1987
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 32/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12802
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1987, 2179-2180 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Einbürgerung von Ausländern mit deutschem Ehegatten, die zu Zwecken der Entwicklungshilfe im Bundesgebiet eine Aus- oder Weiterbildung erhalten und dabei aus öffentlichen Mitteln Stipendien bezogen haben (wie Urteil vom 31. 3. 1987 - 1 C 29/84, NJW 1987, 2171 [BGH 08.04.1987 - 3 StR 11/87]).

2. Verlegt der Bewerber während des Einbürgerungsprozesses seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich des Beklagten in den einer anderen Einbürgerungsbehörde, kann der Beklagte zur Einbürgerung nicht mehr verpflichtet werden; der Einbürgerungsbewerber kann regelmäßig zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergehen.