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Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Sparkassengesetz - SpkG)

Bibliographie

Titel
Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein (Sparkassengesetz - SpkG)
Amtliche Abkürzung
SpkG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2023-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 372) *)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 279)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Öffentliche Sparkassen
A.
Öffentlich-rechtliche Sparkassen
Rechtsnatur1
Aufgaben2
Satzung3
Unterstützung durch den Träger, Haftung sowie Bildung und Übertragung von Stammkapital4
Zuständigkeit der Vertretung des Trägers5
Organe der Sparkasse6
Zusammensetzung des Verwaltungsrates7
Vorsitzende oder Vorsitzender des Verwaltungsrates8
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates, Verordnungsermächtigungen9
Aufgaben des Verwaltungsrates10
Beschlussfassung des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse11
Zusammensetzung des Vorstandes12
Bestellung des Vorstandes, Offenlegung von Bezügen und sonstigen Leistungen13
Aufgaben und Beschlussfassung des Vorstandes14
Risikoausschuss14a
Prüfungsausschuss15
Verpflichtungserklärungen16
Widerspruch gegen Beschlüsse17
Gründe der Ausschließung von der Mitwirkung bei Entscheidungen18
Verschwiegenheitspflicht19
Haftung20
Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Ausschüsse21
Beschäftigte22
Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern und anderen Sparurkunden23
Geschäftsjahr24
Stellenplan und Mittelfristplanung25
Jahresabschluss und Entlastung26
Verwendung von Überschüssen27
Vereinigung von Sparkassen und Bildung von Sparkassenzweckverbänden28
Neuordnung der Sparkassen bei Gebietsänderungen der Träger29
Auflösung von Sparkassen30
Auseinandersetzung31
B.
Sparkassen des Privatrechts
Begriff und Aufgaben32
Gemeinsame Vorschriften33
Satzung34
Zweiter Teil
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
Rechtsnatur und Aufgabe35
Organe und Satzung, Offenlegung von Bezügen und sonstigen Leistungen36
Haushalt37
Dritter Teil
Aufsicht
Aufsicht38
Aufsichtsbehörde für die Sparkassen39
Aufsichtsmittel40
Genehmigungen41
Aufsicht für den Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein42
Vierter Teil
Schlussvorschriften
Haftung der Träger ab dem 19. Juli 200543
Erstmalige Zusammensetzung des Verwaltungsrates nach § 9 Absatz 1 bis 344

Ersetzt Ges. i.d.F.d.B. vom 9. Februar 2008, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2023-1