§ 31 LVO LSA - Geschlossene Laufbahnen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
- Amtliche Abkürzung
- LVO LSA
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.78
Die in Anlage 2 aufgeführten Laufbahnen sind geschlossen. In diese Laufbahnen ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig. § 2 Satz 2 gilt entsprechend.