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§ 2 LVO LSA - Einrichtung und Gestaltung der Laufbahnen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt (Laufbahnverordnung - LVO LSA) .
Amtliche Abkürzung
LVO LSA
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.78

Die in der Anlage 1 aufgeführten Laufbahnen sind bei den Dienstherren im Geltungsbereich der Verordnung eingerichtet, soweit diesen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes Aufgaben zugewiesen sind, die die Inanspruchnahme der jeweiligen Laufbahn erfordern. Die nach § 13 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes zur Laufbahn gehörenden Einstiegsämter und Endämter, die nach dem Landesbesoldungsgesetz abweichenden Einstiegsämter und durch diese Verordnung als abweichend bestimmte Einstiegsämter und Endämter (§ 13 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes) sind in der Anlage 1 genannt.