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Art. 4 BayRKG - Art der Reisekostenvergütung

Bibliographie

Titel
Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG)
Amtliche Abkürzung
BayRKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2032-4-1-F

Die Reisekostenvergütung umfasst

  1. 1.
    Fahrkostenerstattung (Art. 5),
  2. 2.
    Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (Art. 6),
  3. 3.
    Tagegeld (Art. 8),
  4. 4.
    Übernachtungsgeld (Art. 9),
  5. 5.
    Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort (Art. 10),
  6. 6.
    Erstattung der Nebenkosten (Art. 12),
  7. 7.
    Erstattung der Auslagen bei Dienstreisen bis zu sechs Stunden Dauer und bei Dienstgängen (Art. 13),
  8. 8.
    Aufwandsvergütung (Art. 18),
  9. 9.
    Pauschvergütung (Art. 19),
  10. 10.
    Erstattung der Auslagen für Reisevorbereitungen und bei vorzeitiger Beendigung des Dienstgeschäfts (Art. 20).