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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.11.1996, Az.: BVerwG 2 A 3/96

Beförderungsdienstposten; Mitbewerbung; Ernennung eines Mitbewerbers; Einsatz der Bundeswehr; Beamte des Bundesnachrichtendienstes

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.11.1996
Aktenzeichen
BVerwG 2 A 3/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12804
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Einer Bewerbung um einen Beförderungsdienstposten kann nicht mehr entsprochen werden, wenn der Mitbewerber ernannt worden ist (im Anschluß an BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - (Buchholz 232 § 23 Nr. 36)).

2. Vorschriften, die den Einsatz der Bundeswehr beschränken könnten, schützen keine individuellen Rechte der beim Bundesnachrichtendienst beschäftigten Beamten.