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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 01.09.1982, Az.: I S 4/82

Prozeßkostenhilfe; Wirtschaftliche Verhältnisse; Revisionsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
01.09.1982
Aktenzeichen
I S 4/82
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10417
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Baden-Württemberg

Fundstellen

  • BFHE 136, 354 - 355
  • BStBl II 1982, 737

Amtlicher Leitsatz

Prozeßkostenhilfe zur Führung eines Revisionsverfahrens kann nicht bewilligt werden, wenn die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bis zum Ablauf der Revisionsfrist vorgelegt wird und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt (Anschluß an BSG-Beschluß vom 13. April 1981 11 BA 46/81, MDR 1981, 1052, und an BGH-Beschluß vom 9. Juli 1981 VII ZR 127/81, VersR 1981, 884).