Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1981, Az.: VII ZR 127/81

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelfrist; Versäumung; Prozeßkostenhilfe

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.07.1981
Aktenzeichen
VII ZR 127/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12142
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist kann eine Partei, die nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt, nur dann beanspruchen, wenn sie spätestens am letzten Tag der Frist derart um Prozeßkostenhilfe nachgesucht hat, daß sie mit deren Bewilligung rechnen konnte. Das ist nicht der Fall, wenn sie es unterlassen hat, dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 ZPO aufgeführten Unterlagen beizufügen.