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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.04.1981, Az.: 11 BA 46/81

Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Fristgebundenes Rechtsmittel; Ablauf der Rechtsmittelfrist

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.04.1981
Aktenzeichen
11 BA 46/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10770
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mannheim 28.04.1980 - S 6 An 1027/77
LSG Stuttgart 27.01.1981 - L 6 An 1379/80

Fundstelle

  • MDR 1981, 1052 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Prozeßkostenhilfe für ein durch einen Prozeßbevollmächtigten einzulegendes fristgebundenes Rechtsmittel kann nicht bewilligt werden, wenn die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Entschuldigung nicht bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist vorgelegt wird.