Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1966, Az.: 1 AZR 36/65
Eigenständige Tätigkeiten; Teiltätigkeiten; Grundsatz der Zusammenrechnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.04.1966
- Aktenzeichen
- 1 AZR 36/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10121
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 21.09.1964 - 2 Sa 20/64
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- Anl. 1a BAT
Fundstelle
- DB 1966, 1316-1317 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eigenständige, in der Vergütungsordnung als besondere Fallgruppen erfaßte Tätigkeiten sind als Teiltätigkeiten für sich zu bewerten. Die Fallgruppe 1 der Vergütungsgruppe Vb BAT Anl. 1a greift nur ein, sofern keine der besonderen Fallgruppen Platz greift.
Der Grundsatz der Zusammenrechnung mehrerer jeweils allein nicht überwiegender eigenständiger Teiltätigkeiten zur Ermittlung der zutreffenden Vergütungsgruppe gilt auch dann, wenn diese Teiltätigkeiten nicht unter eine, sondern unter verschiedene Fallgruppen einer Vergütungsgruppe zu subsumieren sind (Fortentwicklung von BAG 20.02.1963 4 AZR 13/62 = AP Nr. 97 zu § 3 TO A und BAG 12.02.1964 4 AZR 57/63 = AP Nr. 109 zu § 3 TO A).