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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1966, Az.: 1 AZR 36/65

Eigenständige Tätigkeiten; Teiltätigkeiten; Grundsatz der Zusammenrechnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.04.1966
Aktenzeichen
1 AZR 36/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10121
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 21.09.1964 - 2 Sa 20/64

Fundstelle

  • DB 1966, 1316-1317 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eigenständige, in der Vergütungsordnung als besondere Fallgruppen erfaßte Tätigkeiten sind als Teiltätigkeiten für sich zu bewerten. Die Fallgruppe 1 der Vergütungsgruppe Vb BAT Anl. 1a greift nur ein, sofern keine der besonderen Fallgruppen Platz greift.

Der Grundsatz der Zusammenrechnung mehrerer jeweils allein nicht überwiegender eigenständiger Teiltätigkeiten zur Ermittlung der zutreffenden Vergütungsgruppe gilt auch dann, wenn diese Teiltätigkeiten nicht unter eine, sondern unter verschiedene Fallgruppen einer Vergütungsgruppe zu subsumieren sind (Fortentwicklung von BAG 20.02.1963 4 AZR 13/62 = AP Nr. 97 zu § 3 TO A und BAG 12.02.1964 4 AZR 57/63 = AP Nr. 109 zu § 3 TO A).