Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.02.1963, Az.: 4 AZR 13/62
Aufgabenkreis eines Angestellten; Zusammensetzung aus mehreren Tätigkeiten; Prüfung für jede Teiltätigkeit; Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.02.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 13/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10103
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mannheim 28.11.1961 - 6 Sa 50/61
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 2 S. 1 TO A
- Anl. 1 TO A
- § 1 TVG
- § 22 BAT
Fundstellen
- DB 1963, 933 (Volltext mit amtl. LS)
- RiA 1963, 217
Amtlicher Leitsatz
Ist der Aufgabenkreis eines Angestellten aus mehreren Teiltätigkeiten derart zusammengesetzt, daß keine Teiltätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamttätigkeit ausmacht und damit überwiegt, so ist jede Teiltätigkeit für sich daraufhin zu prüfen, ob sie die Tätigkeitsmerkmale der begehrten Vergütungsgruppe erfüllt. Danach sind die Teiltätigkeiten, bei denen die Merkmale gegeben sind, mit ihren Anteilen an der Gesamttätigkeit zusammenzurechnen. Ergeben sie mehr als die Hälfte der Gesamttätigkeit und überwiegen sie damit auch zeitlich, dann ist der Angestellte dementsprechend gemäß TO A § 3 Abs. 2 S. 1 bzw BAT § 22 Abs. 1 einzugruppieren.