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Thüringer Gesetz Über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG)

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz Über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG)
Amtliche Abkürzung
ThürRAVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
330-2

Vom 31. Mai 1996 (GVBl. S. 70)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 232)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Errichtung, Aufgabe1
Mitgliedschaft2
Organe3
Vertreterversammlung4
Vorstand5
Beitrag, Pflichten der Mitglieder und sonstiger Leistungsberechtigter6
Mittelbewirtschaftung7
Leistungen des Versorgungswerks, Leistungsausschluss8
Verjährung9
Abtretung, Verpfändung, Pfändung, Aufrechnung10
Gesetzlicher Forderungsübergang10a
Satzung11
Auskünfte12
Rechtsaufsicht13
Datenübermittlung13a
Erste Satzung14
Erste Vertreterversammlung15
Amtsdauer16
Übergangsregelung17
Gleichstellungsklausel18
In-Kraft-Treten19