Bonuszertifikate – Bonusschwelle unterschritten, Anlage verliert an Attraktivität, Verluste der Anleger, Anwälte informieren

Bonuszertifikate – Bonusschwelle unterschritten, Anlage verliert an Attraktivität, Verluste der Anleger, Anwälte informieren
27.10.2011493 Mal gelesen
Zertifikate geschädigt durch Falschberatung? Hier finden sich Hilfestellungen. Beraten von der Commerzbank, Dresdner Bank, Targobank u.a.?

Bonuszertifikate beziehen sich auf einzelne Aktien oder Indizes, wobei der Anleger am Ende der Laufzeit mindestens den Nominalbetrag des Papiers plus den Bonus ausbezahlt bekommt; dieser Bonus entspricht in der Regel einer etwas höheren Verzinsung als der Marktzins. Bonuszertifikate bestehen also im Grunde aus einem sehr großen Sicherheitspolster, wobei an steigenden Kursen partizipiert wird.

Allerdings kann es selbst bei Bonuszertifikaten zu Verlusten kommen, nämlich dann, wenn die Aktie oder der Index eine zu Beginn der Laufzeit festgelegte Schwelle einmal unterschreitet. Dann entfällt der Bonus und das Bonuszertifikat verwandelt sich in ein normales Direktinvestment.

Genau diese Entwicklung ist nun durch die aktuelle Talfahrt an den Aktienmärkten eingetreten, da auch Bonuszertifikate nicht vor Marktturbulenzen völlig sicher sind: diese haben nämlich dazu geführt, dass bei zahlreichen Bonuszertifikaten - laut Ratingagentur Scope soll dies bei rund 21 % aller in Deutschland handelbaren Bonuszertifikate Anfang August 2011 der Fall gewesen sein - die Bonusschwelle unterschritten wurde. Der Bonus der Anleger ist damit dahin, diese fragen sich deshalb derzeit, ob sie die Papiere noch weiter halten oder verkaufen sollen.

Für beide Möglichkeiten gibt es Argumente dafür und dagegen, der Anleger des Bonuszertifikats hat sich also gemäß seiner Markteinschätzung zu entscheiden. Heiko Weyand, Marketing-Direktor bei HSBC Trinkaus & Burkhardt teilte dem Investment.com mit, dass für einen Verkauf spricht, dass das frei gewordene Kapital neu angelegt und somit eine neue Rendite erwirtschaften kann. Vor allem bei noch langer Laufzeit des Bonuszertifikats könne sich ein Verkauf lohnen, doch fallen in diesem Szenario Transaktionskosten an, weiterhin werden Verluste realisiert. Deshalb könnte es sich für andere Anleger auch anbieten, weiter an dem Bonuszertifikat investiert zu bleiben, da dann die Möglichkeit besteht, bei einer späteren Kurserholung des Basiswerts zu partizipieren. Eine eindeutige Empfehlung, so Weyand, lasse sich aber nicht geben.

Aus diesem Grunde sollten sich Anleger von Bonuszertifikaten an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden, welcher überprüfen wird, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegenüber den Banken und Anlageberatern zustehen. In diesem Fall kann eine Rückabwicklung des Zertifikaterwerbs erreicht werden, sodass die Verluste von dem Anleger nicht zu tragen sind.

Anleger mussten also über alle Risiken der Bonuszertifikate aufgeklärt werden, so auch über den Verlust im Falle des Unterschreitens der Bonusschwelle. Wurden ihnen zusätzlich Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen, die die Banken für die Vermittlung der Bonuszertifikate erhalten haben, so machen sie sich auch deswegen schadensersatzpflichtig. Anleger können somit also ohne Schaden aus den Bonuszertifikaten herauskommen, weswegen ihnen nur geraten werden kann, sich umgehen an einen Fachanwalt zu wenden.

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