Rechtsanwalt Stefan Millotat in Göttingen ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst die gerichtliche und aussergerichtliche Interessenvertretung von Vermieter und Mieter im Bereich der Wohnraummiete und der Gewerberaummiete bei Kündigung, Mietforderung, Mietminderung, Betriebskosten, Nebenkosten, Heizkosten, Schadensersatz (z.B. Schimmel, Lärm, Feuchtigkeit, abweichende Wohnungsgrösse und Wohnungsfläche etc.). Er vertritt im Wohnungseigentumsrecht Eigentümer, Verwalter und WEG bei Auseinandersetzungen über die und Gestaltung der Teilungserklärung, Anfechtung von Beschluß der Eigentümerversammlung, Forderung und Überprüfung von Hausgeld in Form von Wirtschaftsplan, Abrechnung, Sonderumlage etc.. Die Tätigkeit umfasst auch das Maklerrecht, Überprüfung, Durchsetzung und Abwehr von Provisionsforderung und Provisionsanspruch für Makler und Kunde; sowie das Immobilienrecht wie etwa Überprüfung und Gestaltung von Kaufvertrag oder Übertragungsvertrag oder Durchsetzung eines darauf beruhenden Zahlungsanspruch oder Schadensersatzanspruch.
Ein weiterer damit verbundener Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Erbrecht. Das umfasst die Beratung und Vertretung von Erbe und Pflichtteilsberechtigten zu Fragen der Gestaltung und Auslegung von Testament (Vermächtnis, Enterbung, Vorerbe, Nacherbe, Schlußerbe, Erbteil, Erbquote, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Übertragung zu Lebzeiten, Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung, Nachlaßpflegschaft und - Insolvenz), Durchsetzung von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch etc.. Alle Leistungen werden angeboten für Privatmandanten (Verbraucher) und Unternehmer.
Rechtsanwalt Millotat vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht, etwa zur Wahrung von Rechten bei einer Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Ziel ist die Erhaltung von Arbeitsplatz und Vergütung, nach Absprache das Aushandeln einer Abfindung. Streitigkeiten entstehen sehr oft bei Abmahnung, Kündigung, Zeugnis, Urlaub und Fragen des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Für diesen ist regelmäßig eine Beratung zur sicheren Vorgehensweise in arbeitsrechtlichen Sachverhalten ratsam.
Im Verkehrsrecht ist Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall gegen den Verursacher und die Versicherung anzumelden und durchzusetzen (Schaden an PKW -Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert, 130% Grenze-, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Schmerzensgeld, Rente etc.). Gleichzeitig gilt es oft parallel ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand etc.) oder eine Strafe wegen einer Straftat (Gefährdung des Strassenverkehrs, Trunkenheit, Unfallflucht etc.) abzuwehren. Hauptaugenmerk liegt auf der Vermeidung von Führerscheinentzug, Fahrverbot, Eintragung von Punkten in die Verkehrssünderdatei in Flensburg sowie auch auf Überprüfung der Beschlagnahme der Fahrerlaubnis.