Neue Verteidigungsansätze bei verhängtem Bußgeld im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Das AG Weißenfels hat in seinem Beschluss vom 03.09.15 (A.z.: 10 AR 1/15) entschieden, dass Rohmessdaten einer Geschwindigkeitsmessung in unverschlüsselter Form zur Verfügung zu stellen sind.