Die nächsten Abmahnungen sind ausgesprochen oder bereits unterwegs. Abgemahnt wird die angebliche Verwertung der Software (Computerspiel) „Euro Truck Simulator 2". Gerne hilft Ihnen Fachanwalt IT-Recht und Arbeitsrecht Dr. Schmelzer.
In vielen Arbeitsverträgen befinden sich Regelungen zu Sonderzahlungen, Prämien, Boni, Tantiemen, Gratifikationen, Zielvereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen.
Die nächsten Abmahnungen sind ausgesprochen oder bereits unterwegs. Abgemahnt wird die angebliche Verwertung der Serie "Abmahnungwelle - Verteidigung gegen Abmahnung des Films " Exodus: Götter und Könige". Gerne hilft Ihnen Fachanwalt IT-Recht und Arbeitsrecht Dr. Schmelzer.
In Deutschland finden sog. "Blitzer-Apps" guten Absatz - dies, obwohl die Blitzer-Apps nach der Straßenverkehrsordnung verboten sind. Es droht ein Bußgeld. Die Blitzer-App wird auf dem smartphone installiert und soll dort ihre Dienste tun:
Das Mindestlohngesetz - sog. MiLoG - regelt seit dem 1. Januar 2015 flächendeckend einen allgemeinen gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer. Dieser beträgt 8,50 €. Unterschreitet der Arbeitgeber diesen Mindestlohn, so bestehen für den Arbeitnehmer mehrere rechtliche Möglichkeiten.