Eine Fluggesellschaft darf ihren Kunden keinen Aufpreis berechnen, wenn diese aufgrund eines annullierten Fluges zu einem späteren Zeitpunkt umbuchen möchten.
Mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 hat der BGH seine Diesel-Leitlinie unterstrichen und ein Mercedes-Verfahren an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.