UPDATE: BGH legt EuGH Streitfrage zur Entscheidung vor.
Die Zulässigkeit des Vertriebs von "gebrauchter" Software ist umstritten. Zentrale Frage ist, ob das Verbreitungsrecht des Anbieters auch dann erschöpft sein kann, wenn er ein Computerprogramm online zugänglich macht
Für neue IT-Leistungstypen wie etwa “Managed Services” müssen Verträge individuell und passgenau mit allen notwendigen Leistungsmerkmalen erarbeitet, vereinbart und in der Durchführung kontrolliert werden.