BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20 - Verfall des Urlaubsanspruchs wegen besonderer Umstände mit Ablauf des 31. März des zweiten Folgejahres; Durchgehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ab Beginn des Urlaubsjahres; Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers bei der Urlaubnahme des Arbeitnehmers; Tarifliche Dispositionsbefugnis für den tariflichen Mehrurlaub; Erkennbarkeit des Regelungswillens der Tarifparteien zur eigenständigen Regelung des tariflichen Mehrurlaubs
...Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff., BAGE 165, 376). Die Erfüllung dieser Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (vgl. im Einzelnen BAG 19.BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 575/10 - Rn. 11), nicht jedoch hinsichtlich der Obliegenheit des Arbeitgebers, dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, den tariflichen Mehrurlaub zu nehmen ( BAG 19...
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