BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 250/22 - Zahlung einer betrieblichen Invaliditätsversorgung vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Abhängigkeit der Invaliditätsrente vom Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auf Grundlage einer Versorgungsordnung; Auslegung der Begriffe der "Berufs- und Erwerbsunfähigkeit" in einer Versorgungsordnung
...Die Aufstellung einer Leistungsvoraussetzung über das biometrische Risiko hinaus ist keine Abweichung vom Kernbereich einer gesetzlichen Regelung oder ihres Gerechtigkeitskerns (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 50, BAGE 176, 1) .Der zusagende Arbeitgeber hat zudem ein legitimes Interesse an Planungssicherheit für den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, die durch die rechtliche Beendigung erheblich erhöht wird (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 56 ff., BAGE 176, 1)...
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