BGH, 11.03.2026 - 4 StR 38/26 - Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
...BGH, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 4 StR 343/24 Rn. 11 ff. mwN) - ist indes unterblieben. Der Senat ergänzt deshalb - ebenfalls entsprechend § 354 Abs. 1 StPO - zur Vermeidung jeden Nachteils für den Angeklagten den Einziehungsausspruch um die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung, für die es einer namentlichen Benennung des oder der weiteren Gesamtschuldner nicht bedarf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21.Bundesgerichtshof Beschl. v. 11.03.2026, Az.: 4 StR 38/26 Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner...