BGH, 18.03.2026 - IV ZB 28/25 - Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Klägers wegen Ansprüchen aus Rechtsschutzversicherung bzgl. Geltendmachung von Ansprüches aus sog. Dieselskandal als unzulässig; Keine Erforderlichkeit einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 18.03.2026, Az.: IV ZB 28/25 Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Klägers wegen Ansprüchen aus Rechtsschutzversicherung bzgl.Schöpft er - wie hier - eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag aus, hat er wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos zudem erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (s. nur BGH, Beschluss vom 24...
.......